Anfechtung von Prüfungsbescheiden
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Anfechtung von Prüfungsbescheiden, v.a. im Rahmen der juristischen Staatsexamina. Angesichts des Beurteilungsspielraums, der den Prüfern hier von den Verwaltungsgerichten zugestanden wird, sind hier Erfahrung und Detailkenntnisse besonders wichtig.
Aufdecken von Korrekturfehlern
Die bloße „Bitte“ an die Korrektoren, ihre Bewertung anzuheben, hat grundsätzlich keine Aussicht auf Erfolg – schon weil der Prüfer andernfalls die Ernsthaftigkeit seiner bisherigen Bewertung in Frage stellen würde. Es kommt entscheidend darauf an, Korrekturfehler aufzudecken, die bspw. darin liegen können, dass eine vertretbare Ansicht von den Prüfern als falsch bewertet wurde. Hierfür sind nicht nur vertiefte Kenntnisse im Prüfungsrecht, sondern auch im jeweiligen Fachgebiet erforderlich.
Hilfe in allen Bundesländern
Wir helfen Ihnen hier in allen Bundesländern weiter! Unsere zehnjährige Erfahrung als Anwälte in diesem Bereich wird ergänzt durch unsere Tätigkeit als Kursleiter und Autoren für das juristische Repetitorium Hemmer. Als Team hochqualifizierter Juristen können wir sicherstellen, dass Ihre Klausuren in jedem Rechtsgebiet von einem Spezialisten nachgeprüft werden, der in der Lage ist, Korrekturfehler der Prüfer aufzudecken.
Klicken Sie in der nebenstehenden Karte auf eines der grün hinterlegten Bundesländer um mehr über die jeweiligen Bestimmungen zu erfahren.
Fordern Sie unverbindliche Informationen an
Gerne informieren wir Sie bei Bedarf völlig unverbindlich zunächst auf der Grundlage Ihres Prüfungsbescheids, ob überhaupt und inwieweit in Ihrem persönlichen Fall ein Anfordern von Klausuren, die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bzw. eine verwaltungsgerichtliche Klage erfolgversprechend sind.